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Oldtimergutachten

Oldtimergutachten & Youngtimer Gutachten

Oldtimerbegutachtungen gem. § 23 StVZO


Oldtimergutachten & Youngtimer Gutachten in Marl. Nach §2 Abs. 22 FZV ist ein Oldtimer ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht und sich in einem guten Erhaltungszustand befindet.

Das Fahrzeug soll auch zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Um ein Fahrzeug, das den oben genannten Anforderungen entspricht, als Oldtimer zuzulassen, bedarf es eines „Gutachtens für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer“ nach § 23 StVZO. Die Prüfingenieure / Oldtimerexperten von TÜV SÜD bieten diese Oldtimer-Gutachten zur Erlangung eines H-Kennzeichens seit März 2007 direkt den Liebhabern historischer Fahrzeuge an.

Egal ob Oldtimer, Youngtimer oder Exote, bei den qualifizierten Sachverständigen von classic-analytics sind Sie bei allen Bewertungsfragen in den besten Händen.

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Oldtimergutachten & Youngtimer Gutachten

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